Freitag, 28. Februar 2014

Zwei Kameras und viele Fragen - 2 Schritte weiter

Vor über einer Woche habe ich in Münster Kameras entdeckt.  
Ich berichtete hier.

Ein paar Tage darauf war ich schon einen kleinen Schritt weiter.
Ich berichtete hier.

Nach wie vor warte ich noch auf die Antwort der Datenschutzbeautragten der Stadt Münster. Ich glaube, das kann noch ein bisschen dauern. Schade.   

Frau Beck hat mir die Antworten auf ihre kleine Anfrage zu kommen lassen:

Wer hat die Kamera aufgestellt/angebracht?
Die Kamera wurde vom Grundstückseigentümer angebracht.

Steht Sie auf einer öffentlichen oder privaten Fläche?

Die Kamera steht nicht auf öffentlicher Fläche.

Welche Funktion/welchen Zweck hat die Kamera?

Mit der Kamera werden im Rahmen des Hausrechts ("verlängertes Auge") die Grundstückseinfriedung und der rückwärtige Gartenbereich überwacht. Ziel ist es Graffiti-Sprayer zu überführen, die in der Vergangenheit Schänden in Höhe von von rund 20.000 Euro an das Haus und Einfriedung verursacht haben.

Gibt es eine Genehmigung für die Aufstellung der Kamera?

Eine Genehmigung ist nicht erteilt, und auch nicht erforderlich. 


Schauen wir uns die Bilder noch mal an: Ich könnte, wenn ich dort ein Graffiti sprühen möchte, die Kameras einfach aus machen in dem ich sie zerstöre. Ich könnte sogar etwas drüber hängen. Und das ohne von den Kameras erfasst zu werden.

2005 ging es um eine Kamera. Die Kamera an der Garage kam wohl zwischen 2005 und 2014 dazu. 
Diese zweite Kamera wird sehr wohl öffentlichen Raum filmen, da sie auf den Gehweg vor der Garage gerichtet ist. 

Fr. Heuer sagte mir bereits beim letzten Telefonat, dass es strenge Auflagen für private Kameras gibt. Also müsste es, glaube ich, eine Genehmigung geben bzw. erforderlich sein.


Wir warten einfach weiter gespannt. 

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