Freitag, 28. Februar 2014

Zwei Kameras und viele Fragen - 2 Schritte weiter

Vor über einer Woche habe ich in Münster Kameras entdeckt.  
Ich berichtete hier.

Ein paar Tage darauf war ich schon einen kleinen Schritt weiter.
Ich berichtete hier.

Nach wie vor warte ich noch auf die Antwort der Datenschutzbeautragten der Stadt Münster. Ich glaube, das kann noch ein bisschen dauern. Schade.   

Frau Beck hat mir die Antworten auf ihre kleine Anfrage zu kommen lassen:

Wer hat die Kamera aufgestellt/angebracht?
Die Kamera wurde vom Grundstückseigentümer angebracht.

Steht Sie auf einer öffentlichen oder privaten Fläche?

Die Kamera steht nicht auf öffentlicher Fläche.

Welche Funktion/welchen Zweck hat die Kamera?

Mit der Kamera werden im Rahmen des Hausrechts ("verlängertes Auge") die Grundstückseinfriedung und der rückwärtige Gartenbereich überwacht. Ziel ist es Graffiti-Sprayer zu überführen, die in der Vergangenheit Schänden in Höhe von von rund 20.000 Euro an das Haus und Einfriedung verursacht haben.

Gibt es eine Genehmigung für die Aufstellung der Kamera?

Eine Genehmigung ist nicht erteilt, und auch nicht erforderlich. 


Schauen wir uns die Bilder noch mal an: Ich könnte, wenn ich dort ein Graffiti sprühen möchte, die Kameras einfach aus machen in dem ich sie zerstöre. Ich könnte sogar etwas drüber hängen. Und das ohne von den Kameras erfasst zu werden.

2005 ging es um eine Kamera. Die Kamera an der Garage kam wohl zwischen 2005 und 2014 dazu. 
Diese zweite Kamera wird sehr wohl öffentlichen Raum filmen, da sie auf den Gehweg vor der Garage gerichtet ist. 

Fr. Heuer sagte mir bereits beim letzten Telefonat, dass es strenge Auflagen für private Kameras gibt. Also müsste es, glaube ich, eine Genehmigung geben bzw. erforderlich sein.


Wir warten einfach weiter gespannt. 

Donnerstag, 20. Februar 2014

Zwei Kameras und viele Fragen - 1 Schritt weiter

Am Montag berichtete ich von Zwei Kameras und viele Fragen.

Heute bin ich kleine Schritte weiter.
Ich habe in den letzten Tagen versucht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster telefonisch zu erreichen. Da das nicht geklappt hat, habe ich darauf hin Frau Beck, der Ratsdame der SPD, eine Mail geschrieben und nach gefragt.

Gestern bekam ich folgende Antwort:


Heute habe ich die Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster, Frau Heuer, erreicht.
Diese sagte, dass es strenge Auflagen für private Kameras gibt, die öffentlichen Raum filmen. Zu recht.

Sie wird das ganze überprüfen und sich dann bei mir melden.

Ich muss sagen ich bin sehr, sehr, sehr gespannt. 


(Mit Fr. Beck ist abgesprochen, dass ich den Screenshot ihrer Mail hier veröffentlichen darf)

Montag, 17. Februar 2014

Zwei Kameras und viele Fragen...

Als ich gestern Abend noch spontan in Münster unterwegs war sind mir bei einem Spaziergang an der Promenade Kameras aufgefallen. Entweder sind die die Kameras recht neu oder sie sind mir noch nie aufgefallen.

Die Kameras befinden sich am Ende der Wallgasse. 
Orte der Kamera ungefähr eingezeichnet

Die erste Kamera kann man von der Promenade aus sehen und zeigt auf ein Haus.
Als ich ein paar Schritte in Richtung des Hauses ging, kam mir ein Pärchen mit Hund endgegen. Plötzlich ging ein helles Licht an. Ungefähr 5-10 Meter vor der Kamera.
Die Kamera hat einen Bewegungsmelder mit einem hellen, grellen Licht, welches fast den ganzen Platz vor dem Haus erhellt.
Kamera und Haus liegen ca. 30 Meter auseinander. 

Mir fällt eine weitere Kamera auf. Diese hängt an einer Garage auf der rechten Straßenseite gegenüber vom Haus. Sie ist auf den Gehweg gerichtet. Auch diese hat dieses grelle, helle Licht.

Als ich von der Promenade aus die Gasse betrat, konnte ich kein Schild entecken, welches darauf hindeutet, dass hier _irgendetwas_ videoüberwacht wird.
Heute habe ich ebenfalls noch mal nach einem "Dieser Bereich wird videoüberwacht" oder einem ähnlichen Schild gesucht. Nichts.

Der Bereich vor dem Haus ist kein Privatgelände, sondern eine Wendebucht. 

Aus dem Flyer der LDI (Landesbeauftragten für Datenschutz und Informartionsfreiheit) kann man entnehmen, dass das Gesetz Videoüberwachung als "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen" definiert.
Dies geschieht nicht erst wenn Bilder aufgezeichnet oder gespeichert werden sondern schon dann, wenn eine Kamera installiert wird auch wenn die Geräte nur im Bedarfs- oder Alarmfall aufzeichnen oder wenn sie zur bloßen Beobachtung genutzt werden.

Desweiteren steht dort, dass es eine Hinweisplicht auf die Videoüberwachung geben muss:

"Die Videoüberwachung und die dafür verantwortliche Stelle sind gem. § 6b Abs. 2 BDSG durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Der Hinweis ist deutlich sichtbar anzubringen. Er muss vor Betreten des überwachten Bereiches problemlos wahrnehmbar sein, damit die freie Entscheidung für oder gegen das Betreten möglich ist.
Ob etwa ein Schild mit dem Text: "Achtung, hier Videoüberwachung" oder ein eindeutiges Kamerasymbol gewählt wird, bleibt freigestellt."

Weitere Informationen kann man hier nachlesen:

Mal davon ab, ob die Kameras nun legal oder illegal dort hängen: Welchen Sinn machen sie? Die Kameras können relativ leicht außer Betrieb gesetzt werden, da sie durchaus zu erreichen sind, ohne vom Bewegungsmelder erfasst zu werden. 
Welchen Sinn machen Kameras generell? Sie täuschen Sicherheit vor, die es nicht gibt. Im konkreten Fall ist es sogar so, dass sich vorbeigehende Menschen eher von den anspringenden Lichtern erschreckt fühlen, als dass sie sich irgendwie sicher fühlen. Mir ging es gestern jedenfalls so.

Ich möchte dort nicht gefilmt werden. Erst recht nicht, wenn das von einem privaten Haushalt getan wird. Eigenes Haus schützen gut und schön, aber sie haben nicht das Recht öffentlichen Raum zu filmen oder gar zu überwachen.