Vor über einer Woche habe ich in Münster Kameras entdeckt.  
Ich berichtete hier.
Ein paar Tage darauf war ich schon einen kleinen Schritt weiter.
Ich berichtete hier.
Nach wie vor warte ich noch auf die Antwort der Datenschutzbeautragten der Stadt Münster. Ich glaube, das kann noch ein bisschen dauern. Schade.   
Frau Beck hat mir die Antworten auf ihre kleine Anfrage zu kommen lassen:
2005 ging es um eine Kamera. Die Kamera an der Garage kam wohl zwischen 2005 und 2014 dazu. 
Diese zweite Kamera wird sehr wohl öffentlichen Raum filmen, da sie auf den Gehweg vor der Garage gerichtet ist. 
es strenge Auflagen für private Kameras gibt. Also müsste es, glaube ich, eine Genehmigung geben bzw. erforderlich sein.
Wir warten einfach weiter gespannt.  
Freitag, 28. Februar 2014
Donnerstag, 20. Februar 2014
Zwei Kameras und viele Fragen - 1 Schritt weiter
Am Montag berichtete ich von Zwei Kameras und viele Fragen.
Heute bin ich kleine Schritte weiter.
Ich habe in den letzten Tagen versucht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster telefonisch zu erreichen. Da das nicht geklappt hat, habe ich darauf hin Frau Beck, der Ratsdame der SPD, eine Mail geschrieben und nach gefragt.
Gestern bekam ich folgende Antwort:
Heute habe ich die Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster, Frau Heuer, erreicht.
Diese sagte, dass es strenge Auflagen für private Kameras gibt, die öffentlichen Raum filmen. Zu recht.
Sie wird das ganze überprüfen und sich dann bei mir melden.
Ich muss sagen ich bin sehr, sehr, sehr gespannt.
(Mit Fr. Beck ist abgesprochen, dass ich den Screenshot ihrer Mail hier veröffentlichen darf)
Heute bin ich kleine Schritte weiter.
Ich habe in den letzten Tagen versucht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster telefonisch zu erreichen. Da das nicht geklappt hat, habe ich darauf hin Frau Beck, der Ratsdame der SPD, eine Mail geschrieben und nach gefragt.
Gestern bekam ich folgende Antwort:
Heute habe ich die Datenschutzbeauftragte der Stadt Münster, Frau Heuer, erreicht.
Diese sagte, dass es strenge Auflagen für private Kameras gibt, die öffentlichen Raum filmen. Zu recht.
Sie wird das ganze überprüfen und sich dann bei mir melden.
Ich muss sagen ich bin sehr, sehr, sehr gespannt.
(Mit Fr. Beck ist abgesprochen, dass ich den Screenshot ihrer Mail hier veröffentlichen darf)
Montag, 17. Februar 2014
Zwei Kameras und viele Fragen...
Als ich gestern Abend  noch spontan in Münster unterwegs war sind mir bei einem Spaziergang an  der Promenade Kameras aufgefallen. Entweder sind die die Kameras recht  neu oder sie sind mir noch nie aufgefallen.
Die Kameras befinden sich am Ende der Wallgasse. 
| Orte der Kamera ungefähr eingezeichnet | 
Die erste Kamera kann man von der Promenade aus sehen und zeigt auf ein Haus.
Als  ich ein paar Schritte in Richtung des Hauses ging, kam mir ein Pärchen  mit Hund endgegen. Plötzlich ging ein helles Licht an. Ungefähr 5-10 Meter vor der Kamera.
Die Kamera hat einen Bewegungsmelder mit einem hellen, grellen Licht, welches fast den ganzen Platz vor dem Haus erhellt.
Kamera und Haus liegen ca. 30 Meter auseinander. 
Mir  fällt eine weitere Kamera auf. Diese hängt an einer Garage auf der  rechten Straßenseite gegenüber vom Haus. Sie ist auf den Gehweg  gerichtet. Auch diese hat dieses grelle, helle Licht.
Als  ich von der Promenade aus die Gasse betrat, konnte ich kein Schild  entecken, welches darauf hindeutet, dass hier _irgendetwas_  videoüberwacht wird.
Heute habe ich ebenfalls noch mal nach einem "Dieser Bereich wird videoüberwacht" oder einem ähnlichen Schild gesucht. Nichts.
Der Bereich vor dem Haus ist kein Privatgelände, sondern eine Wendebucht. 
Aus  dem Flyer der LDI (Landesbeauftragten für Datenschutz und  Informartionsfreiheit) kann man entnehmen, dass das Gesetz  Videoüberwachung als "Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit  optisch-elektronischen Einrichtungen" definiert.
Dies  geschieht nicht erst wenn Bilder aufgezeichnet oder gespeichert werden  sondern schon dann, wenn eine Kamera installiert wird auch wenn die  Geräte nur im Bedarfs- oder Alarmfall aufzeichnen oder wenn sie zur  bloßen Beobachtung genutzt werden.
Desweiteren steht dort, dass es eine Hinweisplicht auf die Videoüberwachung geben muss:
"Die  Videoüberwachung und die dafür verantwortliche Stelle sind gem. § 6b  Abs. 2 BDSG durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Der Hinweis  ist deutlich sichtbar anzubringen. Er muss vor Betreten des überwachten  Bereiches problemlos wahrnehmbar sein, damit die freie Entscheidung für  oder gegen das Betreten möglich ist.
Ob  etwa ein Schild mit dem Text: "Achtung, hier Videoüberwachung" oder ein  eindeutiges Kamerasymbol gewählt wird, bleibt freigestellt."
Weitere Informationen kann man hier nachlesen:
Mal  davon ab, ob die Kameras nun legal oder illegal dort hängen: Welchen  Sinn machen sie? Die Kameras können relativ leicht außer Betrieb gesetzt  werden, da sie durchaus zu erreichen sind, ohne vom Bewegungsmelder  erfasst zu werden. 
Welchen  Sinn machen Kameras generell? Sie täuschen Sicherheit vor, die es nicht  gibt. Im konkreten Fall ist es sogar so, dass sich vorbeigehende  Menschen eher von den anspringenden Lichtern erschreckt fühlen, als dass  sie sich irgendwie sicher fühlen. Mir ging es gestern jedenfalls so.
Ich  möchte dort nicht gefilmt werden. Erst recht nicht, wenn das von einem  privaten Haushalt getan wird. Eigenes Haus schützen gut und schön, aber  sie haben nicht das Recht öffentlichen Raum zu filmen oder gar zu überwachen.
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